Alle zwischen „Auto-Detailing“ (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Vertrage liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

 

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrage gelten unsere AGB. Zu diesen zahlen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwaschen, etc.

1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.2. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

 

§2 Terminvereinbarungen

2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/-aufbereitung muss der Auftraggeber ein schriftliches Auftragsformular unterzeichnen. Dieses ist unabhängig von der Terminvereinbarung.

2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis von Auftraggeber und Anbieter getroffen.

 

§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens drei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2. Das Fahrzeug sollte bei übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstande müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder Wertsachen geltend gemacht werden.

 

§4 Reklamationen

4.1. Der Anbieter leistet dem Auftraggeber im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Gewahr dafür, dass die Leistung im Ablieferungszeitpunkt dem Vertrag entspricht.

4.2. Der Auftraggeber wird darauf aufmerksam gemacht, dass Beeinträchtigungen am Fahrzeug, die nicht durch die Leistung des Anbieters verursacht worden sind, keine Gewährleistungsansprüche des Anbieters auslösen.“

 

§5 Haftung und Garantie

5.1. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschrankt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschaden.“

5.2. Bei Lackschaden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzer, etc., können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und -abweichungen führen. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.

5.4. Die Haftung für alle Schaden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschaden, Kratzer und Dellen, schadhafte Felgen, Antennen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeugs. Bei Ausfallen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.

5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf dem Auftragsformular schriftlich zu vermerken. Auto-Detailing

 

§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung

6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug muss das Auftragsformular vom Auftraggeber unterzeichnet werden. Hierzu gehört ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schaden am Fahrzeug. Dies dient der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers, des Anbieters sowie dessen Mitarbeiter.

6.2. Der Anbieter behalt sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schaden beziehen.

6.3. Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigt der Auftraggeber dessen Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

6.4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach Schlüsselübergabe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1. Unsere Leistungen erfolgen gegen Barzahlung oder auf Rechnung.

7.2. Die Zahlungsbedingung lautet: Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefalle möglich, müssen jedoch auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden, da diese sonst unwirksam werden.

 

§8 Preise / Pauschalpreise

8.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand von den Orientierungspreisen abweichen.

 

§9 Fahrzeugüberführung

9.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung enthalten und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen.

9.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von Mitarbeitern des Anbieters.

9.3. Der Anbieter übernimmt für das Fahrzeug des Auftraggebers wahrend der Überführung keine Haftung. Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe.

 

§10 Sonstiges

10.1. Erfüllungsort ist der jeweilige Wohnort / Firmenstandort des Auftraggebers bzw. der Standort der Auto-Detailing.

 

Salvatorische Klausel

Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt, ersetzt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit ein oder mehrerer

Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Es gilt österreichisches bzw. das für Auto-Detailing geltende Recht.